Förderrichtlinien

Zu den Stiftungszielen kann jede juristisch selbständige Person Anträge einreichen, die vom Stiftungsvorstand beraten und beschieden werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anträge von Einrichtungen / Institutionen sowie deren Förderung sind nicht zulässig.

Anträge können in folgenden Gruppen / Kategorien gestellt werden:

  • Einmalige Tagungsbesuche, insbesondere mit internationalem Charakter
  • Stipendien für Studienaufenthalte zum Auf- bzw. Ausbau von Netzwerken und fachlichen Kontakten
  • Nachwuchsförderung, insbesondere im akademischen Bereich
  • Vorstudien für Projekte mit dem Ziel der Beantragung von Drittmittelprojekten bei anderen Forschungsförderern
  • Literaturstudien im Rahmen einer Projektvorbereitung
  • Fachübersetzungen von Forschungsergebnissen und anderen fachlichen Dokumenten
  • Experimentelle Kleinuntersuchungen / Vorversuche
  • Software-Entwicklung
  • Datensammlung und Erstellung und Betrieb von Datenbanken
  • Zuschüsse zur Beschaffung von Geräten / Ausrüstungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Einzelmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung
  • Wissenschaftliche Veranstaltungen
  • Maßnahmen zur Förderung internationaler Kontakte auf dem Gebiet der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

Antragdetails:

Wer?
Jede juristisch selbständige Person, die durch das Projekt bzw. Vorhaben unmittelbar begünstigt werden soll

Wie?
Schriftlich (formlos) für einen Bewilligungszeitraum von maximal 12 Monaten mit folgendem Inhalt:

  • Antragsteller mit CV eventuell mit wissenschaftlichem Werdegang und Publikationsliste
  • Projektgruppe bzw. -kategorie
  • Ziel des Projektes bzw. Vorhabens(erwarteter Fortschritt bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr)
  • Erwartetes Ergebnis (wenn möglich quantifiziert), Risikoabschätzung
  • Begründung der Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung
  • Beantragter finanzieller Rahmen
  • Eigenanteil bzw. Unterstützung durch Dritte
  • Eigene fachliche und materielle Voraussetzungen
  • Evtl. Expertisen oder Empfehlungen. Ein Folgeantrag ist zulässig.

Wann?
Zu jeder Zeit

Wo?
Beim Vorstandsvorsitzenden von SafeInno
Franz-Josef Kniola
Am Kämpen 10
D-44227 Dortmund

Wieviel?
Der Umfang der Förderung kann nur im finanziellen Rahmen der Stiftung erfolgen.

Entscheidung:
Die Anträge werden innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages vom Stiftungsvorstand entschieden. Eine positive Entscheidung erfordert die Offenlegung der finanziellen Möglichkeiten im Vorstand durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Voten von Vorstandsmitgliedern für den Antrag. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende auch allein über ein Vorhaben bis zu einer Höhe von maximal 10 000,-€ entscheiden.

Die Entscheidungen können im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Über die jeweilige Entscheidung erfolgt eine schriftliche Mitteilung des Vorsitzenden an den Antragsteller. Eine Begründung ist nicht erforderlich.